HANSESTADT SALZWEDEL |
Geschichte der Schützengilde in der Altstadt Salzwedel
(laut Pohlmann)
Die Entstehung der Schützengilden fällt in die Zeiten, wo es noch keine stehenden Heere gab und die Verteidigung der Städte,
bei den häufigeren kleineren oder größeren Kriegen, den Bürgern selbst oblag, welche schon durch ihre eigene Verfassung dazu genötigt und
verpflichtet waren. Dazu kamen die Kreuzzüge nach dem gelobten Lande im elften, zwölften und dreizehnten Jahrhundert, welche den schon an sich
kriegerischen Geist des Volkes noch mehr entflammten. Weil nun außerdem die Städte durch den Handel blühend und reich geworden waren, und besonders
den reisenden Kaufleuten durch die auf den Strassen und in den Wäldern auflauernden Räuber die öffentliche Sicherheit sehr gefährdet wurde, so sahen
sich die Bürger sehr geneigt, ihr sauer erworbenes Eigentum gegen die Straßenräuber mit eigener Hand zu verteidigen.
Sie übten sich daher, um auf
solche Fälle in Bereitschaft zu sein, mit dem Bogen oder der Armbrust und in der Folge mit dem Doppelhaken und Handrohr nach dem Ziele zu schießen.
So bildeten sich die Schützenbrüderschaften, indem sich sowohl die in den Städten ansässigen Edelleute, als auch andere Bürger in eine besondere Gilde
begaben, welche selbst dann noch fortdauerte, als man schon längst stehende Kriegsheere auf den Beinen sah.
Seit dem J. 1475 wird auch die Altstadt Salzwedelsche Gilde erstmalig erwähnt, wenn es gleich sehr wahrscheinlich ist, dass eine solche Genossenschaft sich
schon ungleich früher zu jenem Bedarf vereinigte. Der Kurfürst Johann George bewilligte im J 1591 der Schützenbrüderschaft die Bestätigung ihrer alten
Gerechtsame mit vieler Bereitwilligkeit. Er nennt das Scheibenschießen ein altes löbliches Herkommen und ehrliche rittermäßige Uebung, was seine Vorfahren
allewege mit Gnade befördert. Es ist, sagte er ausdrücklich, immer daran gehalten worden, weil unserem Lande und Leuten an Uebung der Büchsenschützen in
Kriegsläufen nicht wenig gelegen, Er verpflichtet sie zugleich in diesem Privilegium, Jährlich alle Sonntage zwischen Ostern und Michaelis bei Verlust ihres
Rechts das Scheibenschießen zu halten, wobei er der Gilde jährlich acht ganze Brauen Bier und die Ziesefreiheit aus eigener Bewegung einräumte. Der Kurfürst
selbst war ein großer Freund von glänzenden Lustbarkeiten und feierlichen Aufzügen, daher die Schützengilde um so mehr auf die Aufrechthaltung ihrer Gesellschaft
rechnen konnte. Die Nachfolger dieses Kurfürsten bestätigten die Privilegium, und ihre in dieser Hinsicht der Altstadt erteilten Urkunden sind, der Hauptsache
nach, mit dem vorher angeführten gleichlautenden Inhalts. Die erste (vom J. 1598) ist vom Kurfürsten Joachim Friedrich; die andere (vom J. 1610) ist von dem
Kurfürsten Johann Siegmund. Auffallend ist es, das in einer Reihe von 86 Jahren sich keine Nachrichten von der Schützengilde vorfinden; eine sehr wahrscheinliche
Ursache davon ist in den unglücklichen Zeiten des dreißigjährigen Krieges zu suchen, wo die Waffenübungen wahrlich nicht zum Vergnügen, sondern oft mit blutendem
Herzen vorgenommen wurden. Nach wiederhergestelltem Frieden mochten die Einwohner des kriegerischen Schauspiels so müde geworden sein,
dass ihnen selbst die
entfernteste Hindeutung darauf nicht behagen wollte.
Nach einer so langen Zwischenzeit schien es also, als wenn die Schützengilde
nicht leicht aus dem Schutte, unter dem auch sie begraben lag, wieder aufstehen
würde. Nur ein dumpfer Nachhall von ihrem ehemaligen Dasein hatte sich unter der
Bürgerschaft erhalten. Dem Rathsverwanten und Kaufmann Johann Michael Walther
war es aufbehalten, ihre Wiederherstellung zu beginnen und glücklich zu
vollenden. Er ließ im J. 1695 einige verständige Männer aus der Bürgerschaft zu
sich bitten, trug ihnen die Sache vor und erhielt ihre Einwilligung zu allem,
was zum Vorteil ihres Unternehmens gereichen konnte. Die Sache hatte einen
glücklichen Fortgang. Der Kurfürst Friedrich der Dritte, nach geschehener
Annahme der Königswürde, unter dem Namen Friedrich der Erste bekannt, bestätigte
den 18. Dezember 1695 die Gildeartikel, welche die Schützenbrüder selbst unter
sich, mit Zuziehung den Kammergerichtsrates von Bork und des Steuerrats
Willmann, entworfen hatten und gab ihnen eine gesetzliche Kraft. Das
Vogelschießen, welches bisher hie und da im Gebrauch gewesen, und welches schon
Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst, verboten hatte, wurde auch von seinem
Nachfolger ernstlich untersagt. Man wollte es um so weniger dulden, da dieser
Vogel oft die Gestalt einer Taube hatte, unter welcher man den heiligen Geist
abzubilden pflegte. Weil man überdies des Vogelschießen um Pfingsten anstellte,
welches Fest man unter dem Namen der Aussendung des Heiligen Geistes kennt, so
schien dieser Gebrauch auf anstößige und irreliegende Nebenideen zu verleiten.
Aus diesem Grunde hatte der Salzwedelsche Superintendent Cuno sehr heftig
dawider gepredigt, zumal da die Leute um des Vogelschießens halben das
Kirchengehen versäumten.
In dem vom König Friederich dem Ersten gegebenen Privilegium waren dem
jedesmaligen Schützenkönig aus der Steuerkasse dreißig Taler zu gesichert. Im J.
1696 erlaubte der König der Schützengilde, einen sogenannten Königsschuss in
seinem Namen zu tun, wobei das erste Mal der Rath und älteste Bürgermeister
Rademacher des Königs Stelle vertreten mußte. Alle vier Wochen wurde den
Gildegesetzen gemäß nach der Scheibe geschossen. Nach dem Jahre 1703 - denn bis
dahin ging alles gut - fing das Vergnügen auf einmal an zu stocken; der
Enthusiasmus verrauchte und allerlei widrige Verhältnisse wechselten mit
einander ab. Besonders werden in einem der Gilde gehörenden Memorandenbuche
bittere Klagen über einen gewissen Kriegsrat Titus geführt, welcher im J. 1737
das Schützengildehaus abbrechen lassen, unter dem Vorwande, dass von den
Materialien ein Holzvogthaus gebauet werden solle. Er versprach, den Schaden zu
vergüten, hielt aber nicht Wort, und die Gilde sah sich am Ende genötigt, 200
Reichstaler aufzuborgen und im J.1749 ein neues Gildehaus zu errichten, welches
aber schon zur Tilgung der Schulden drei Jahre nachher wieder verkauft wurde und
seit dem Jahre 1792 zu einer Chorschreiberwohnung gebraucht wird. Die Gilde,
obgleich sehr schwach, blieb zwar; aber sie hielt kein Scheibenschiessen mehr.
Zuletzt ward sie ganz aufgehoben und im J. 1763 mit der Neustädter Schützengilde
vereinigt.
Es geht demnächst weiter, und die Quelle: folgt
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